Die Vergabe der COE-Punkte bei der VDCO

Alle ordentlichen Mitglieder und Ehrenmitglieder der VDCO haben eine Fortbildungspflicht. Zum Erhalt der jährlichen VDCO-Fortbildungsplakette müssen mindestens 10 COE-Punkte in einem Jahr (Continuing Optometric Education) nachgewiesen werden. Wurden mehr als 10 COE-Punkte erreicht, können diese in das Folgejahr übertragen werden.

Die Vergabe der COE-Punkte erfolgt gemäß den Richtlinien der Kooperation zwischen Gütegemeinschaft Optometrische Leistungen (GOL), IVBS, VDCO, WVAO und ZVA.

Stand 26.01.2022

 
Kategorie
Einheit
max. COE Punkte je Veranstaltung
max. anrechenbare COE Punkte im Jahr bei der VDCO
1 Fachtagung, Fachkongress oder ähnliche Veranstaltung mit gemischten Fachinhalten 1,2 1 COE Punkt je 1,5h;

max. 4 COE Punkte pro Tag

10

10

2 Seminar, Falldiskussion, Workshop oder andere Fortbildung in interaktiven Kleingruppen mit Themenschwerpunkt (ein- oder mehrtägig) 1,2

1 COE Punkt je 1,5h

4

12

3 Mehrtägiger Fortbildungs-, Zertifikats- oder Qualifikationskurs mit strukturiertem Lehrplan und abschließender Prüfung 1,2 1 COE Punkt je 3h

10

10

4 (regionale) Fortbildungsabende BVA, IVBS, SBAO, VDCO, WVAO o.ä. 1,2 1 COE Punkt für ≥45 min + Diskussion

1

10

5 Nicht produktbezogene Veranstaltungen der augenoptischen Industrie 1,2 1 COE Punkt je 1,5h

4

5

6 Produktbezogene Veranstaltungen der optischen Industrie 1,2 1 COE Punkt je 3h

2

3

7 Fachveranstaltungen (Seminar, Vorträge, Workshops, Tagungen, Kongresse u.ä.) mit Inhalten, die in engem Zusammenhang mit der alltäglichen Arbeit von Optometristen stehen, z.B. Medizin (außer Ophthalmologie), Psychologie, Physiologie, Ergonomie, Lichttechnik, Optik, Marketing 2 1 COE Punkt je 3h

2

3

8 Vor-Ort-Veranstaltung wie z.B. privates Seminar im eigenen Augenoptik-Betrieb 1 1 COE Punkt je 3h

2

4

9 E-Learning mit Lernerfolgskontrolle (z.B. OCL-Artikel mit angeschlossenen Testfragen) 1 1 COE Punkt je Artikel

5

10 Hospitation in Augenarztpraxen, an Augenkliniken oder in spezialisierten Augenoptik-Betrieben von nachgewiesener Dauer und nachgewiesenem Inhalt. 1 COE Punkt für 1 Tag

4

6

11 Reine Produktinformationen, Werbeveranstaltungen, Messen, Firmenbesichtigungen, Industrieausstellungen, etc.

Keine Punktevergabe

12 Referententätigkeit: eigener Fachvortrag 1,2 1 COE Punkt je 30min incl. Fragerunde (nur einmalige Punktevergabe je Vortrag möglich)

4

5

13 Referententätigkeit: eigener Workshop / Seminar 1,2 1 COE Punkt je 90min (nur einmalige Punktevergabe je Workshop / Seminar möglich)

4

5

14 Eigene Fachveröffentlichung oder Buchbeitrag 1 Alleiniger Autor: 1 COE Punkt je für 2-4 Druckseiten;
2 COE Punkte für ≥ 5 Seiten Druckseiten (abzügl. Anzeigen, Werbung und Literaturverzeichnis);

für ≥2 Autoren: halbe Punktzahl für alle Koautoren

5

5

15 Eigenes wissenschaftliches Poster auf einem Kongress / einer Fachtagung 1 Alleiniger Autor: 2 COE Punkte je Poster;

für ≥2 Autoren: 1 COE Punkt für alle Koautoren

2

3

16 Lehr- bzw. Dozententätigkeit in Theorie oder Praxis (mit Inhaltsnachweis; nur Inhalte der A/O sind anrechnungsfähig) 5 (Vollzeit)

3 (Teilzeit bzw. Lehrauftrag)

17 Erfolgreicher Abschluss des Studiums:

20
(nur einmalig anrechenbar)

10

          Bachelor Augenoptik/Optometrie 15 COE Punkte
          Master Augenoptik/Optometrie2 20 COE Punkte
          duales Studium nach Absprache mit dem Vorstand
18 Abonnement einer mindestens zweimonatlich erscheinenden Fachzeitschrift (z.B. OCL, Die Kontaktlinse, Klinische Monatsblätter für Augenheilkunde, Der Ophthalmologe, Optometry and Vision Science, u.ä.) 1 1 COE Punkt je Fachzeitschrift

2

19 Übertrag von überzähligen COE-Punkten auf den Folgezeitraum

10

10

1 mit Inhalten ≥75% aus Augenoptik, Optometrie oder Ophthalmologie
2 Präsenz oder Online

Die Anzahl der COE-Punkte wird pro Veranstaltung festgelegt und entsprechend bekannt gegeben. Bei mehrtägigen Fachkongressen wird die Anzahl der COE-Punkte für jede Teilveranstaltung einzeln festgelegt und entsprechend bekannt gegeben.
Für die Berechnungen der Punktezahl ist nur der wissenschaftlich/praxisrelevante Anteil der jeweiligen Veranstaltung maßgebend. Industriefirmen, Fachverbände und Organisatoren von Fortbildungspunkten müssen vor der Veranstaltung die COE-Punkte beantragen.
Das Logo der COE-Punkte ist markenrechtlich geschützt.
Zum Erhalt der COE-Punkte müssen die entsprechenden Fortbildungen über eine Teilnahmebescheinigung vom Fortbildungsveranstalter nachgewiesen werden.
Ein Rechnungsnachweis allein genügt nicht.

Einreichung Ihrer Fortbildungspunkte

VDCO Mitglieder können Ihre aktuelle Fortbildungsplakette sowie eine Urkunde können hier online beantragen.