Die Vereinigung Deutscher Contactlinsen-Spezialisten und Optometristen e. V. ist eine Gemeinschaft praktizierender Kontaktlinsen-Anpasser, die ihren Beruf mit hohen Idealen ausüben. Jedes Mitglied verpflichtet sich, seinen Beruf in Übereinstimmung mit den Berufsregeln zu praktizieren, sich stets dafür einzusetzen und
Für den Bereich Kontaktlinsen-Anpassung gelten folgende Regeln:
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- Die Aufklärung über Kontaktlinsen im Sinne einer sachlichen Information zu betreiben.
- Kunden uneigennützig zu beraten, die Kontaktlinsen-Anpassung nur dann vorzuschlagen, wenn diese für den Fehlsichtigen von Vorteil ist.
- Alle Maßnahmen zu ergreifen, um Kontraindikationen zu erkennen.
- Kunden objektiv und sachlich über die anderen zur Verfügung stehenden Korrektionsmöglichkeiten aufzuklären.
- Das eigene theoretische Wissen und die praktischen Fähigkeiten zu erweitern und zu diesem Zweck Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, damit Kunden alle neuen Verbesserungen zum guten Sehen erhalten.
- Die Kontaktlinsen-Forschung zu fördern und über neue Erkenntnisse zu berichten.
- Die Arbeitsrichtlinien der Vereinigung Deutscher Contactlinsen-Spezialisten und Optometristen (VDCO) e.V. zu beachten und auf die Kontaktlinsen-Anpassung im Reisegewerbe zu verzichten.
- Auf unlautere Wettbewerbshandlungen bei der Bewerbung und Anpassung von Kontaktlinsen zu verzichten.
- Die Kontaktlinsen optimal auszuwählen und anzupassen,
- Die berufliche Schweigepflicht zu wahren.
- Seinen Beruf in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen auszuüben.
- Sich gegenüber Kollegen kollegial und rücksichtsvoll zu verhalten und unsachliche Kritik an der Arbeitsweise oder dem beruflichen Wissen eines Kollegen sowie herabsetzende Äußerungen über seine Person zu unterlassen.
- Das wohlwollende Verhältnis zu den eigenen Kollegen und anderen Fachleuten zum Informationsaustausch wird gefördert und erhalten.
Für den Bereich Optometrie gelten folgende Regeln:
- Die Aufklärung über optometrische Dienstleistungen im Sinne einer sachlichen Information zu betreiben.
- Nach zielführender Anamnese sollte der Leistungsempfänger uneigennützig beraten werden und nur geeignete optometrische Untersuchungen und optometrische Screenings vorgeschlagen bekommen, die dazu beitragen, gezielt sehleistungsmindernde und funktionsbeeinträchtigende Auffälligkeiten herauszufiltern.
- Alle Maßnahmen zu ergreifen, um Kontraindikationen zu erkennen,
- Kunden objektiv und sachlich über die anderen zur Verfügung stehenden Korrektionsmöglichkeiten aufzuklären.
- Das eigene theoretische Wissen und die praktischen Fähigkeiten zu erweitern und zu diesem Zweck Fortbildungsveranstaltungen zu besuchen, damit Kunden alle neuen Verbesserungen zum guten Sehen erhalten
- Die Optometrie-Forschung zu fördern und über neue Erkenntnisse zu berichten.
- Die Arbeitsrichtlinien der Vereinigung Deutscher Contactlinsen-Spezialisten und Optometristen (VDCO) e.V. zu beachten.
- Auf unlautere Wettbewerbshandlungen bei der Bewerbung optometrischen Dienstleistungen zu verzichten.
- Die berufliche Schweigepflicht zu wahren.
- Seinen Beruf in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen auszuüben.
- Sich gegenüber Kollegen kollegial und rücksichtsvoll zu verhalten und unsachliche Kritik an der Arbeitsweise oder dem beruflichen Wissen eines Kollegen sowie herabsetzende Äußerungen über seine Person zu unterlassen.
- Das wohlwollende Verhältnis zu den eigenen Kollegen und anderen Fachleuten.
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